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Unverschuldet?

Unfall gehabt?

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Der Schein trügt

1.517,00 € Schadensumme,
bei ein paar Kratzern?

 

In erstaunlich vielen Fällen werden kleine unscheinbare und vermeintliche "Kleinschäden", doch zum teuren Desaster.

Wie Sie an diesem Beispiel sehen, können auch ein paar Kratzer an Ihrem Auto hohe Kosten verursachen. So wird die Schadenssumme schnell zu einem vierstelligen Betrag. Als Laie kann man jedoch schlecht beurteilen wie hoch solch ein Schaden nun tatsächlich ist.

Lassen Sie daher Ihren Unfallschaden durch einen erfahrenen Kfz Gutachter Ihres Vertrauens prüfen.

Für die Erstellung von Gutachten in Querfurt oder Umgebung sind Sie bei uns in warmen Händen.

Wir kümmern uns zuverlässig um die Beweissicherung, Schadensaufnahme und gern auch um die gesamte Schadensregulierung.

Sprechen, schreiben oder rufen Sie uns einfach an!

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Vielen Dank, wir werden uns zeitnah bei Ihnen melden!

Was bezahlt mir die gegnerische Versicherung nach einem Autounfall?

 

Haben Sie an dem Unfall keine Schuld, spricht man von einem Haftpflichtschaden.

Dies bedeutet, dass ihr Unfallgegner bzw. dessen KfZ-Haftpflichtversicherung dazu verpflichtet ist, Ihnen sämtliche unfallbedingt entstandenen Schäden zu ersetzen.

Hierzu gehören u.a. die:

  • Reparaturkosten ihres Fahrzeugs

  • Kosten des Sachverständigen zur Schadenfeststellung

  • Kosten für einen Mietwagen über den Zeitraum des schadenbedingten Ausfalles ihres Fahrzeuges

  • Oder der sogenannte Nutzungsausfall

  • Kosten für die Schadenregulierung durch eines Rechtsanwalts

  • Wertminderung als Schadensersatzzahlung für den durch den Unfall verminderten Marktwert des Fahrzeugs

  • Abschleppkosten, etc.

 

Je nach Schwere des Unfalls und evtl. entstandenen Personenschäden, muss die Versicherung bspw. auch folgende Zahlungen leisten:

  • Schmerzensgeld

  • Haushaltsführungsschaden

  • Verdienstausfall, etc.

 

Sollte an Ihrem Fahrzeug lediglich ein kleiner Bagatellschaden entstanden sein, können die o.g. Positionen natürlich abweichen. Fragen Sie einfach uns!

Aufgrund der Komplexität dieser Thematik ist es ratsam sich von einem Spezialisten beraten zu lassen und einen Verkehrsrechtsexperten einzuschalten.

Sie als Geschädigte/r haben nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall das Recht nach § 249 Abs. 2. S. 1 BGB auf Kosten des Unfallgegners bzw. dessen Haftpflichtversicherung ein Gutachten von einem unabhängigem Sachverständigen zur Ermittlung der Schadenhöhe in Auftrag zu geben.
Viele Unfallgeschädigte haben keine Kenntnis von diesem Recht oder halten irrtümlich die an ihrem Fahrzeug vorhandenen Schäden für zu gering, um ein Gutachter zu beauftragen. Sie begnügen sich dann mit einem durch die Werkstatt angefertigten Kostenvoranschlag, was jedoch einige finanzielle Risiken birgt. Wir greifen Ihnen hier unter die Arme, damit Sie in dieser Situation einen kühlen Kopf bewahren und für sich die richtige Regulierungsentscheidung treffen.

Wir sind Ihr persönlicher Ansprechpartner für eine  reibungslose und zügige Schadensregulierung, zudem stehen wir Ihnen zuverlässig mit Rat und Tat zur Seite.  Von der Gutachten-Erstellung bis hin zur Reparatur oder Auszahlung der Schadenssumme. KFZ-Schaden-Expert24, ist Ihr erfahrener Schadendienstleister in Querfurt und Umgebung.

Oft gestellte Fragen

Welche kosten kommen auf mich zu ?

Bei einem unverschuldeten Unfallschaden tragen Sie selber keine Kosten. Sämtlich anfallende Kosten muss die gegnerische Versicherung übernehmen, weder für das Unfallgutachten, noch für einen Fachanwalt oder ein Mietwagen. 

Kann ich einen Kfz- Sachverständigen meiner Wahl beauftragen?

Ja, Sie können einen Unfallgutachter Ihrer Wahl auswählen. Wenn Sie einen unverschuldeten Unfall hatten, haben SIe das Recht auf einen

KFZ-Sachverständigen und einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.

Diese anfallenden Kosten müssen von der Versicherung Ihres Unfallgegners bezahlt werden.

Benötige ich unbedingt einen Anwalt?

Ob Sie nach einem Unfall einen Fachanwalt für das Verkehrsrecht benötigen oder nicht, hängt ganz von der Situation ab. Wir werden Ihnen nach der Schadensbegutachtung auch diese Frage beantworten. Wir verfügen über ein breites Netzwerk an erfahrenen Fachanwälten für Verkehrsrecht.

Diese anfallenden Kosten muss ebenso von der Versicherung Ihres Unfallgegners bezahlt werden.

Bekomme ich einen Mietwagen während mein Fahrzeug nicht Fahrbereit ist?

Bei einem unverschuldeten Unfall, oder wirtschaftlichen Totalschaden Ihres Fahrzeuges, steht Ihnen ein Ersatzfahrzeug zu, bis dies Repariert ist, oder Sie ein neues Fahrzeug wieder im Besitz haben. 

Diese anfallenden Kosten muss ebenso von der Versicherung Ihres Unfallgegners bezahlt werden.

Muss ich meine Versicherung informieren

Ja/Nein. Wenn Sie unverschuldet sind, nein! Wenn die Schuldfrage noch offen steht, ja!

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Unfallabwicklung - So einfach funktioniert`s

  • Unfallabwicklung Schritt 1: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen

Sie als Geschädigter eines Autounfalls sollten die Unfallabwicklung nicht der gegnerischen Versicherung überlassen. Die gegnerische Versicherung ist nicht Ihr Freund. Lieber einen professionellen Schadenregulierer mit der Unfallabwicklung beauftragen. Melden Sie Ihren Autounfall einfach und bequem über unsere Website oder unsere Schaden-Hotline. Das ist völlig unverbindlich und erfordert nur wenige Minuten. Wenn Sie den Autounfall über die Website melden, werden wir Sie innerhalb weniger Stunden telefonisch kontaktieren und die nächsten Schritte mit Ihnen besprechen. KFZ-Schaden-Expert24 bietet Ihnen dabei Kostenlose Hilfe an!

  • Unfallabwicklung Schritt 2: Den Sachschaden unabhängig ermitteln lassen.

Die Ermittlung des Sachschadens am Fahrzeug durch einen Gutachter spielt für die Unfallabwicklung eine große Rolle. Wichtig ist, dass sie durch einen unabhängigen Sachverständigen erfolgt. Der Sachverständige ermittelt die Schadenhöhe sowie Umfang des Unfallschaden. KFZ-Schaden-Expert24 bietet Ihnen dabei Kostenlose Hilfe an!

  • Unfallabwicklung Schritt 3: Schadensersatz verlangen

Steht die Schadenshöhe fest, muss der Schadensersatz für die Unfallabwicklung von der gegnerischen Versicherung verlangt werden. Das erfolgt meistens durch einen fachkundigen Rechtsanwalt. Die Versicherung kann die Schadenhöhe nicht unberechtigt kürzen, der Papierkram ist einfacher und es kostet nichts.

KFZ-Schaden-Expert24 bietet Ihnen dabei Kostenlose Hilfe an!

  • Unfallabwicklung Schritt 4: Schadensersatz ausbezahlt bekommen, oder Reparieren lassen.

Sobald die Unfallabwicklung mit der gegnerischen Versicherung abgeschlossen ist, erhalten Sie den Schadensersatz auf Ihr Konto. Falls Sie eine Reparatur erwünschen, erhalten Sie eine Reparaturkostenfreigabe.

KFZ-Schaden-Expert24 bietet Ihnen dabei Kostenlose Hilfe an!

Unfallabwicklung

Sie haben einen Unfallschaden an Ihrem PKW?

Das sollten Sie beachten!

Sie sind unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt? Wir sind Ihr Schadendienstleister in Querfurt und Umgebung. Als unabhängiger Schadenregulierer und Gutachter sind wir Ihr Ansprechpartner bei allen Fragen rund um das Thema Unfallschaden. 

Wir unterstützen Sie bei der Schadenabwicklung und sind Ihr Partner bei einem Haftpflichtschaden oder auch Kaskoschaden. Aufgrund unserer Erfahrung klären wir Sie über die weitere Abwicklung mit dem Verursacher und der gegnerischen Versicherung auf. Mit Hilfe eines Unfallgutachtens ermitteln wir den exakten Restwert, Nutzungsausfall und Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs.

Als Geschädigter eines unverschuldeten Unfallschadens ist die Beauftragung eines unabhängigen Kfz Gutachters für Sie komplett kostenlos! Sämtliche Kosten (z.B.: Anwalt, Nutzungsausfall, Gutachten, etc.) hat der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung zu tragen. Wir werden für unsere Arbeit, die Koordination, Organisation und Nutzung der dazugehörigen Software von diesen Leistungsträgern bezahlt.

Für Sie bedeutet das: Kein Kostenrisiko, keine versteckten Kosten, kein Interessenkonflikt, aber absoluter Komfort.

Als Geschädigter sind Sie gegenüber dem Unfallverursacher bei der weiteren Schadensregulierung rechtlich auf der sicheren Seite. Zögern Sie daher nicht den Schaden durch einen Kfz Gutachter dokumentieren zu lassen.  

Wichtig! Die gegnerische Versicherung ist meist nie auf Ihrer Seite. Setzen sie daher Ihre Rechte durch.

Nach einem Verkehrsunfall ist vor allem der Geschädigte mit der Unfallabwicklung oft stark gefordert, zumal die gegnerische Haftpflichtversicherung nichts zu verschenken hat und damit oftmals nicht dasjenige regulieren wird oder will, was dem Geschädigten nach einem Haftpflichtschaden eigentlich zusteht. Wir setzen Ihre Rechte gegenüber der gegnerischen Versicherung des Unfalls für Sie durch. Überlassen Sie die Schadensaufnahme einem Experten. Wir sorgen dafür, sodass Sie schnell Ihre Leistungen erhalten.

Als Kfz Gutachter merken wir immer wieder, dass Geschädigte eines Verkehrsunfalls ihre eigenen Rechte nicht ausreichend kennen! Bei rechtlichen Fragestellungen vermitteln wir Ihnen gern einen unserer Partner-Fachanwälte für Verkehrsrecht. Mit einem Team bestehend aus Fachanwälten, sind Sie bestens betreut.

Für eine schnelle Entschädigung ist es unerlässlich, dass der Schaden schnellstmöglich von einem Kfz Gutachter begutachtet wird. Wir raten dringend davon ab, die Entschädigung von der gegnerischen Versicherung ermitteln zu lassen! Die Versicherung ist für Sie als Unfallopfer mit Sicherheit nicht die beste Option. Ein unabhängiger Gutachter ist hier die deutlich bessere Wahl, denn dieser arbeitet versicherungsunabhängig. Überlassen Sie die Kalkulation der Reparaturkosten einem versicherungsunabhängigen Fachmann. Dieser stellt eine umfangreiche Kalkulation des exakten Schadens auf. Lassen Sie sich 

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